Mindestalter 16 Jahre
Krafträder (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von
mehr als 125ccm, einer Nennleistung von nicht mehr als 11kW und
einer durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit (bbH) von:
a) 80km/h (bbH) für 16-17 jährige,
und
b) unbegrenzt ab 18 Jahre
Theorie:
Der theoretische Unterricht umfasst 12 Doppelstunden
allgemeiner Grundstoff, zzgl. 4 Doppelstunden Spezialwissen Klasse
A.
Bei Vorbesitz der Klasse M reduzieren sich die 12 Doppelstunden
des allgemeinen Grundstoffes um die Hälfte.
Praxis:
Die Anzahl der praktischen Fahrstunden in der Grundausbildung
richtet sich nach Deinen Fahrkünsten und Deinem sicheren und
umweltbewussten Bewegen im Straßenverkehr. Grundfahraufgaben
wie z.B. Ausweichen nach Abbremsen, Fahren eines Slaloms oder
richtiges
Bremsen in Gefahrsituationen werden vom Fahrlehrer demonstriert
und mit Dir trainiert. Die 12 Sonderfahrten setzen sich zusammen
aus 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten.
Amtliche Prüfung:
Die Prüfung besteht aus einem theoretischen
und einem praktischen Teil. Du musst einen Prüfbogen "Grundwissen"
mit 23 Fragen und einen Prüfbogen mit 7 Zusatzfragen Klasse A
ausfüllen.
Die praktische Prüfung dauert mindestens 45 Minuten, wobei großer
Wert auf die sichere Durchführung der Grundfahraufgaben gelegt
wird.
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