Mindestalter 18 Jahre
Krafträder - Zweiräder auch mit Beiwagen mit mehr als 50 ccm
oder durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von
mehr als 45km/h, beschränkt auf eine Nennleistung von nicht
mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/ Leergewicht
von nicht mehr als 0,16 kW/kg. Die Beschränkung entfällt 2 Jahre
nach Erteilung dieser Fahrerlaubnis.
Theorie:
Der theoretische Unterricht umfasst 12 Doppelstunden
allgemeiner Grundstoff, zzgl. 4 Doppelstunden Spezialwissen
Klasse A. Bei Vorbesitz einer Führerscheinklasse reduzieren sich
die
12 Doppelstunden des allgemeinen Grundstoffes um die Hälfte.
Praxis:
Die Anzahl der praktischen Fahrstunden in der Grundausbildung
richtet
sich nach Deinen Fahrkünsten und Deinem sicheren und umweltbewussten
Bewegen im Straßenverkehr.
Grundfahraufgaben wie z.B. Ausweichen nach Abbremsen, Fahren eines
Slaloms oder richtiges Bremsen in Gefahrsituationen werden vom
Fahrlehrer
demonstriert und mit Dir trainiert. Die 12 Sonderfahrten setzen
sich
zusammen aus 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten.
Bei Vorbesitz Klasse A1 reduzieren sich die Sonderfahrten um
die Hälfte.(3 Überlandfahrten, 2 Autobahn, 1 Nachtfahrt)
Amtliche Prüfung:
Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen
Teil.
Du musst einen Prüfbogen "Grundwissen" mit 23 Fragen und einem
Prüfbogen
mit 7 Zusatzfragen Klasse A ausfüllen. Die praktische Prüfung
dauert
mindestens 60 Minuten, wobei großer Wert auf die sichere Durchführung
der Grundfahraufgaben gelegt wird.
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