Mindestalter
18 Jahre
Der
Führerschein berechtigt zum Fahren von Kraftfahrzeugen mit einer
zul. Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5t und nicht mehr als 8
Fahrgästen.
Hinter diesem Kraftwagen darfst Du folgenden Anhänger mitführen:
1. Anhänger mit einer zulässigen
Gesamtmasse bis 750kg - die zulässige
Gesamtmasse des Gespannes darf dann bis 4250kg betragen
2. Anhänger mit einer zulässigen
Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse
des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse des Gespannes
nicht
mehr als 3500kg betragen.
Theorie:
Der theoretische Unterricht unfaßt 12 Doppelstunden allgemeiner
Grundstoff,
zzgl. 2 Doppelstunden Klasse-B Spezialwissen. Bei Vorbesitz einer
Führerscheinklasse
reduzieren sich die 12 Doppelstunden des allgemeinen Grundstoffes
um die Hälfte.
Praxis:
Die praktische Ausbildung umfasst die Übungsfahrstunden und 12
gesetzlich
vorgeschriebenen Sonderfahrten. Die Anzahl der Übungsfahrstunden
richtet
sich nach Deinen persönlichen Fähigkeiten und Voraussetzungen.
Die Sonderfahrten setzen sich zusammen aus 5 Überlandfahrten,
4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten.
Amtliche Prüfung:
Die theoretische Prüfung besteht aus einen Prüfbogen mit 23 Fragen
"Grundwissen"
und 7 Fragen Spezialwissen Klasse B.
In der praktischen Prüfung (45 min) werden die Grundfahraufgaben
(Parken,
Wenden, Anfahren am Berg, oder Umkehren) und das selbständige,
umweltbewusste und sichere Fahren in der Stadt, auf Landstrassen
und der Autobahn geprüft.
Deine theoretische Prüfung kannst du frühestens 3 Monate vor Deinem
18. Geburtstag ablegen, die praktische frühestens einen Monat
vorher.
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