Mit
der Einführung des EU-Führerscheins 1999 gibt es einen
Anhänger-Führerschein.
Mit BE darfst Du :
1. Gespanne
mit einem Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse
größer als die Leermasse des Zugfahrzeuges ist fahren.
2. Gespanne
mit einem Anhänger über 750 kg zulässiger
Gesamtmasse fahen, wenn zusammen mit der zulässigen Gesamtmasse
des Zugfahrzeuges der Grenzwert von 3500 kg überschritten wird.
Voraussetzungen:
Vorbesitz des Führerscheins der Klasse B.
Theorie:
Es ist keine theoretische Ausbildung zusätzlich
notwendig.
Diese ist bereits in der Klasse B enthalten.
Praxis: Die
Praxis besteht aus einer Grundausbildung und
5 gesetzlich vorgeschriebenen
Sonderfahrten ( 3 Überland, 1 Autobahn, 1 Nachtfahrt)
Amtliche Prüfung:
Die Prüfung besteht nur aus einer Prüfungsfahrt
von 45 min.
Hier wird das selbständige, umweltbewusste und sichere Fahren
in der Stadt, auf der Landstrasse und den Autobahnen mit dem
PKW + Anhänger geprüft.
Des weiteren wird das Fahren von Grundfahraufgaben und das An-
und
Abkuppeln des Anhängers verlangt.
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